Gemeinschaftliche erzeugungsanlagen
“Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der ‘teilnehmenden Berechtigten’. Der ‘teilnehmende Berechtigte’ ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.” (ElWOG 2010 §16a)
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, kurz GEA genannt, bezieht sich auf eine Energieerzeugungsanlage, die von mehreren Nutzer:innen gemeinsam genutzt und oft auch gemeinsam betrieben wird. Diese Art von Anlage ermöglicht es verschiedenen Parteien, wie z.B. Bewohner:innen eines Mehrfamilienhauses, einer Wohnsiedlung oder einer Genossenschaft, gemeinsam in erneuerbare Energien wie Photovoltaik (Solarstrom) oder Windkraft zu investieren und den erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen.
Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage
Aufwertung von Immobilien
Durch die Möglichkeit günstigen Strom von der gebäudeeigenen Photovoltaik-Anlage beziehen zu können, kommt es für die Bewohner:innen zu einer Wertsteigerung des Gebäudes.
Kostensenkung
Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim regulären Strombezug aus dem Netz entstehen würden, können die Bewohner:innen durch den direkten Verbrauch von Strom aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einsparen.
Wirtschaftlichkeit
Aufgrund eines höheren Eigenverbrauchs durch eine gemeinschaftliche Nutzung, verbessert sich auch die Wirtschaftlichkeit der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage.
Unabhängigkeit
Durch die Nutzung von selbst produziertem Strom aus der gemeinschaftlichen PV-Anlage entsteht eine höhere Unabhängigkeit von Stromversorgern und ein erhöhter Grad an Autarkie.
Beispiel für eine gemeinschaftliche PV-Anlage
Die Eigentümer:innen eines Mehrparteienhauses investieren in eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlage, um grünen Strom zu produzieren und die Stromkosten zu senken. Alle Details zur Nutzung werden geklärt und die gemeinschaftliche PV-Anlage wird errichtet. Jede:r im Haus kann den erzeugten Sonnenstrom vom Dach beziehen – freiwillig und zu günstigen Preisen. Der Überschuss wird in das Stromnetz eingespeist. Der restliche Strombedarf wird weiterhin durch den jeweils gewählten Energieversorger abgedeckt.
Der erste Schritt zur eigenen gemeinschaftlichen PV-Anlage:
Die Erstberatung
In der Erstberatung zeigen wir Ihnen die Eignung Ihres Hauses für eine gemeinschaftliche PV-Anlage. Wir schätzen die potenzielle Größe der Anlage (ELWOG § 16a) und weisen die wichtigsten wirtschaftliche Kennzahlen aus. Sie erhalten eine fundierte persönliche Beratung und bekommen so eine solide Entscheidungsgrundlage.
Finanzierungsmodelle für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Finanzierung durch Gebäudeeigentümer:innen
Bei diesem Finanzierungsmodell investiert die Gebäudeeigentümer:in in die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, beispielsweise durch Rücklagen. Handelt es sich um Genossenschaftswohnungen, kann die Anlage über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) finanziert werden. Handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage, die von allen Eigentümer:innen genutzt wird, kann diese durch Rücklagen der Wohnungseigentümer:innengemeinschaft finanziert werden. Reichen diese nicht aus, muss die Differenz durch die teilnehmenden Eigentümer:innen aufgebracht werden.
Finanzierung durch Teilnehmer:innen
Bei dieser Variante erfolgt die Investition in die GEA durch die Teilnehmer:innen, beispielsweise durch Gründung eines Vereins. Die Beteiligung an der Finanzierung ist freiwillig. Die getätigten Investitionen können durch einen speziellen Stromtarif ausgeglichen werden.
Finanzierung durch Dritte
Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird durch eine externe Partei, beispielsweise einen externen Dienstleister oder Energielieferanten finanziert und in weiterer Folge an die Teilnehmer:innen verpachtet beziehungsweise der Strom an die Teilnehmer:innen verkauft. Diese können sich zudem an der Finanzierung beteiligen.
Sie wollten mehr zur steuerliche Betrachtung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen wissen? Dann besuchen sie diesen Artikel.
Haben sie noch Fragen zu Photovoltaik auf Mehrparteienhäuser?
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