Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Was sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)?

Einfach ausgedrückt sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen, die gemeinsam Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen und nutzen. Ursprünglich wurde dieses Modell hauptsächlich für die Nutzung von erneuerbarem Strom entwickelt, mittlerweile kann es jedoch auch für erneuerbare Wärme oder erneuerbares Gas verwendet werden.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Dabei nutzen EEGs die Infrastruktur des Netzbetreibers, wie beispielsweise das Stromnetz. EEGs müssen innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt. Dieser wird im Stromnetz durch die Netzebenen definiert. Es wird zwischen lokalen und regionalen EEGs unterschieden. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind über die Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) verbunden. Werden auch die Netzebenen 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 einbezogen, spricht man von regionalen EEGs.

Mitglieder oder Gesellschafter von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können Privatpersonen, juristische Personen, Gemeinden, lokale Behörden oder KMUs sein. Sie müssen sich im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) befinden.

EEGs können auf unterschiedlichste Weise ausgestaltet sein. Als Organisationsform sind viele Varianten möglich, von Vereinen bis hin zu Kapitalgesellschaften. Der regionale Nutzen und die Vorteile für die Mitglieder stehen im Vordergrund. Der Hauptzweck von EEGs liegt nicht im finanziellen Gewinn, sondern in den Vorteilen für die Gemeinschaft. Dies muss in den Statuten festgehalten sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

Grafik Netzebenen und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds

Nahbereichsabfrage für Energiegemeinschaften (EEGs)

Die Information darüber, an welchen Teil des Verteilernetzes eine Anlage angeschlossen ist, erfolgt ausschließlich durch den eigenen Netzbetreiber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Interessierten diese Auskunft innerhalb von 14 Tagen zu erteilen. Eine einfache Abfragemöglichkeit bietet zwei wesentliche Vorteile: EEGs in Gründung können schnell und unkompliziert feststellen, ob alle geplanten Mitglieder an der gleichen Trafostation oder am gleichen Umspannwerk angeschlossen sind. Die Notwendigkeit, per E-Mail oder Telefon zu kommunizieren, wird reduziert, was sowohl für die EEG als auch für den Netzbetreiber Zeit und Ressourcen spart.

In Österreich haben sich bei vielen Netzbetreibern zwei Arten der Nahbereichsauskunft etabliert:

Nahbereichsauskunft über Landkarten

Einige Netzbetreiber stellen die Information mittlerweile über Online-Landkarten zur Verfügung. So kann man auf einen Blick erkennen, welche Teile eines Netzgebietes zum gleichen Lokal- oder Regionalbereich gehören. Für eine EEG wird somit leicht ersichtlich, ob sich alle Mitglieder innerhalb des gemeinsamen lokalen oder regionalen Bereichs befinden. Diese Landkarten eignen sich auch hervorragend, um weitere Mitglieder zu identifizieren.

Quick-Check Abfrage

Zusätzlich bieten einige Netzbetreibern die sogenannte „Quick-Check“-Abfrage an. Hierbei gibt man die Zählpunktnummer in eine Abfragemaske ein und erhält eine „Beauskunftungskennzahl“. Diese gibt Auskunft darüber, von welcher Trafostation oder welchem Umspannwerk der jeweilige Zählpunkt versorgt wird. Anhand dieser „Beauskunftungskennzahl kann geprüft werden, ob sich alle geplanten Zählpunkte im gleichen lokalen oder regionalen Bereich eines Netzgebietes befinden.

Wirtschaftliche Vorteile von EEGs

Folgende finanzielle Anreize ergeben sich für den, aus einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), bezogenen Strom:

– Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags

– Befreiung von der Elektrizitätsabgabe – ab dem 01.07.2022 für Strom aus allen erneuerbaren Quellen gültig, zuvor nur für Strom aus Photovoltaik

– Reduktion der Netzentgelte

Am 01.11.2021 ist die Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control in Kraft getreten. Diese sieht ein reduziertes Systemnutzungsentgelt für EEGs vor. Ein Teil der Netzentgelte verringert sich für den Strombezug aus der Energiegemeinschaft um 28 %, 57 % oder 64 %. Die Systemnutzungsentgelte, oder auch Netzentgelte, sind Beiträge der Netznutzer:innen zur Errichtung, Instandhaltung und zum Ausbau der heimischen Stromnetze. Bei EEGs wird die Energie dort genutzt, wo sie erzeugt wird. Daher sieht die Systemnutzungsentgelte-Verordnung nun niedrigere arbeitsbezogene Netzentgelte für Mitglieder einer EEG vor:

Lokalbereich (lokale EEG): Die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt in lokalen EEGs reduzieren sich um 57 %.

Regionalbereich (regionale EEG): Die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt in regionalen EEGs reduzieren sich für Nutzer auf den Netzebenen 6 und 7 um 28 %, auf den Netzebenen 4 und 5 um 64 %.

Der erste Schritt zur eigenen gemeinschaftlichen PV-Anlage:

Die Erstberatung

In der Erstberatung zeigen wir Ihnen die Eignung Ihres Hauses für eine gemeinschaftliche PV-Anlage. Wir schätzen die potenzielle Größe der Anlage (ELWOG § 16a) und weisen die wichtigsten wirtschaftliche Kennzahlen aus. Sie erhalten eine fundierte persönliche Beratung und bekommen so eine solide Entscheidungsgrundlage.

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