Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs)
Was sind Erneuerbare Bürgerenergiegemeinschaften?
Im Gegensatz zur Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf sich die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken. Allerdings ist sie auf die Erzeugung, Speicherung und den Verkauf von Strom beschränkt und erhält keine finanziellen Vergünstigungen.
Die Regelungen für Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) sind mit jenen Regelungen, der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) unterliegen, vergleichbar. Im Unterschied zu EEGs dürfen BEGs jedoch ausschließlich elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie sind dabei nicht auf erneuerbare Energiequellen beschränkt. BEGs können sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Mitglieder oder Gesellschafter von BEGs können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen sein. Wie bei EEGs darf auch hier die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen.
Elektrizitätsunternehmen sowie mittelgroße und große Unternehmen dürfen ebenfalls an BEGs teilnehmen, jedoch ohne Kontrollrechte auszuüben. Kontrolle bedeutet beispielsweise, dass natürliche Personen, Gebietskörperschaften und kleine Unternehmen die Mehrheit in der Mitgliederversammlung besitzen und somit wichtige Änderungen der Statuten beschließen können.
Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds
Vorteile von Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Obwohl Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) im Vergleich zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) keine direkten finanziellen Anreize bieten, tragen sie dennoch dazu bei, den Klimawandel positiv zu beeinflussen. BEGs können zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beitragen und den Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen. Da Bürgerenergiegemeinschaften weder lokal noch regional beschränkt sind, können größere Erzeugungskapazitäten innerhalb einer österreichweiten BEG leichter umgesetzt werden.
Zusätzlich können BEGs die lokale Wirtschaft stärken. Bürgerenergiegemeinschaften können dazu führen, dass Arbeitsplätze geschaffen und Einkommen in den Gemeinden erhalten werden. BEGs erhöhen außerdem auch das Bewusstsein für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit und fördern die aktive Beteiligung der Gemeinden an der Energiewende.
Gründungsprozess einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Bei der Gründung einer Bürgerenergiegemeinschaft, die über Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber hinweg tätig ist, sind folgende Punkte zu beachten:
- Energiegemeinschaften haben als eigene Marktpartner in der Energiewirtschaft bestimmte Vorteile. Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, eine eigene Bilanzgruppe zu bilden oder Ausgleichsenergie am Energiemarkt zu beschaffen. Registriert sich eine Bürgerenergiegemeinschaft als Marktpartner, erhält sie eine einzigartige Marktpartner-ID, die unter anderem für den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber erforderlich ist.
- Im Gegensatz zur Gründung einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) muss eine Bürgerenergiegemeinschaft die Gemeinschafts-ID direkt im User-Dashboard „Marktpartner Eintrag anzeigen“ auf ebUtilities erstellen, nachdem sie sich als BEG registriert und eingeloggt hat. Beide IDs, die Marktpartner-ID und die Gemeinschafts-ID, sind für den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber notwendig.
- Befinden sich die Teilnehmer einer BEG in den Konzessionsgebieten von beispielsweise drei verschiedenen Netzbetreibern, muss die BEG mit jedem dieser Netzbetreiber einen Vertrag über den „Betrieb einer Energiegemeinschaft“ abschließen. In diesem Fall wären somit drei separate Verträge erforderlich.
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