Wir ermöglichen die gemeinschaftliche Nutzung von Sonnenstrom in Mehrparteienhäusern – durch eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage – direkt vom eigenen Dach. Bisher war das schwierig. Nun wird die Nutzung von Photovoltaik im Mehrfamilienhaus ganz einfach.
Mit dem Sonnenschmiede Modell können auch Sie in Ihrem Wohnhaus Teil der sauberen Energiewende werden und durch die Solaranlage mehrfach profitieren! Die gemeinschaftliche Photovoltaikanlage (GEA), auch bekannt unter gemeinschaftlicher Erzeugungsanlage, bietet gute Möglichkeit, das Klima zu schützen, Geld sinnvoll & gewinnbringend zu investieren und unabhängiger zu werden.
Der erste Schritt zur gemeinschaftlichen PV-Anlage:
Die Erstberatung
In der Erstberatung zeigen wir Ihnen die Eignung Ihres Hauses für eine gemeinschaftliche PV-Anlage. Wir schätzen die potenzielle Größe der Anlage (ELWOG § 16a) und weisen die wichtigsten wirtschaftliche Kennzahlen aus. Sie erhalten eine fundierte persönliche Beratung und bekommen so eine solide Entscheidungsgrundlage.
Der Weg zum gemeinschaftlichen Sonnenstrom:
DIE Vorteile einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage im Mehrparteienhaus
Das Klima schützen
– Emissionsfrei Energie gewinnen mit PV
– Strom produzieren ohne Natur-Eingriff
– Fossile Energieträger ablösen
Geld anlegen & Kosten sparen
– Geld lukrativ und sicher veranlagen
– Energiekosten und Abgaben sparen
– Gegen steigende Energiepreise absichern
– Anlage und Gewinne bleiben in Ihrem Eigentum
Unabhängiger werden
– Teil des Energiebedarfs selbst decken
– Eine unerschöpfliche Energiequelle nutzen
– Möglichkeit zur Blackout-Sicherung
Werden Sie jetzt Teil der
sauberen Energiewende!
Wissen über gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen im Mehrfamilienhaus
Die gesetzliche Grundlage für gemeinschaftliche Photovoltaik Erzeugungsanlagen auf einem Mehrparteienhaus wurde 2017 mit der ElWOG-Novelle (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) geschaffen. Seit dem ist es möglich, dass Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit mehr als einem Anlagenbenutzer (sogenannten „teilnehmenden Berechtigten“) betrieben werden können. Das ElWOG-Gesetz dient als fundamentaler Grundstein zur Regelung, Übertragung sowie Verteilung von elektrischer Energie. Mithilfe eines intelligenten Messgerätes, sogenannte Smart Meter, wird der verbrauchte Strom gemessen.
Gemeinsam mit unseren Partnern kümmern wir uns von der Planung, der Errichtung bis hin zur Abrechnung und Optimierung um alle Schritte im Prozess. Die Anlage bleibt zu 100% im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft oder dem/der Hausbesitzer:in.
Mehr dazu finden Sie hier.